Begriffe
Im Liegenschaftsbereich werden zur Entwässerung verschiedene Begriffe benutzt. Die Norm SN 592 000 regelt die Definitionen und Abgrenzungen. In dieser Norm wird zwischen Gebäude- und Grundstücksentwässerung unterschieden. Um eine ganzheitliche Betrachtung der Entwässerung von einem Grundstück zu gewährleisten wird hier vereinfacht der Begriff Grundstücksentwässerung verwendet. Dieser umfasst sämtliche Entwässerungsanlagen innerhalb eines Grundstücks, was der gebräuchlichen Definition in Deutschland entspricht.
Die Siedlungsentwässerung beschreibt sämtliche in einem besiedelten Gebiet nötigen Anlagen zur Entwässerung.
Verantwortlichkeiten
Jeder Hauseigentümer und jeder Bauherr ist für eine funktionierende und gesetzeskonforme Entwässerung seines Grundstücks verantwortlich. Insbesondere darf keinesfalls das Grundwasser und der Boden mit Schmutzwasser belastet werden, z.B. durch undichte Leitungen. Für die Einhaltung der Vorschriften und im Sinne einer nachhaltigen Entwässerung empfiehlt es sich Fachspezialisten beizuziehen und ein Entwässerungskonzept ausarbeiten zu lassen. Die Baubehörden der Gemeinde haben jeweils die Aufsichtspflicht zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und prüfen die Baugesuche hinsichtlich der Entwässerung.
Grundsätze der Entwässerung
Die Grundsätze der Grundstücksentwässerung werden in der Norm SN 592 000 geregelt. Bauherren und Eigentümer können sich bei den Baubehörden der Gemeinde über die örtlich spezifischen Gegebenheiten und Bestimmungen informieren. Der Generelle Entwässerungsplan (GEP) bestimmt jeweils die Systemwahl und bestimmt weitere Aspekte wie Versickerung, Retention und weitere Abwasseranlagen. Bei der Planung oder Sanierung von Entwässerungsanlagen sind immer viele Punkte zu berücksichtigen. Ein Fachspezialist hilft Ihnen ein Entwässerungskonzept auszuarbeiten. Beispielsweise darf das Dachwasser nie in eine Sickerleitung geleitet werden. Die Leitungen können verstopfen und möglicherweise einen „hausgemachten“ Rückstau provozieren. Regenwasser soll möglichst immer örtlich versickert werden. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten und Systeme. Auch hier bedarf es einiger Abklärungen, die am besten durch einen Spezialisten getroffen werden. Im Baugesuch einfach einen Sickerschacht einzuzeichnen reicht nicht.
Ausführungstipps
Beim Neubau von Gebäuden gibt es einige Möglichkeiten um zukünftige Probleme zu vermeiden. Beispielsweise wird empfohlen auf Grundleitungen unter der Bodenplatte möglichst zu verzichten. Das anfallende Abwasser aus einem Keller kommt meistens nur aus einer Waschmaschine und einem Waschbecken. Dies kann problemlos abgepumpt werden. Die Fallleitungen von oberhalb des Kellers können unter die Kellerdecke gehängt werden. Mit dieser Massnahme können grössere Grabarbeiten eingespart werden und die Schmutzwasserleitungen sind im Störungsfall viel besser zugänglich.