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Grundstuecksentwaesserung.ch - Sanierung

Kanalschaden

Kanalschaden

In den letzten Jahren hat sich die öffentliche Hand intensiv bemüht bestehende Kanalisationsleitungen zu sanieren
und somit das Grundwasser zu schützen und Fremdwasser eliminieren. Doch diese Bemühungen können nur unter Einbezug der privaten Grundleitungen vervollständigt werden. Ein effizienter Gewässerschutz beginnt bereits am Anfang der Leitung: In jedem einzelnen Grundstück. Jeder Hausbesitzer ist verantwortlich für die Dichtigkeit seiner Leitungen.

Um den Zustand der Grundleitungen zu erfassen sind Kanal-TV-Aufnahmen notwendig. Zusätzlich können Dichtheitsprüfungen ausgeführt werden. Mittels dieser Aufnahmen und einer Protokollierung werden die allfällig vorhandenen Schäden sichtbar. Je nach Art des Schadens können unterschiedliche Sanierungsmassnahmen zur Behebung des Schadens in Frage kommen.

Folgende Begriffe werden in diesem Zusammenhang verwendet:

Sanierung: Massnahmen zur Wiederherstellung oder Verbesserung von vorhandenen Entwässerungsanlagen. Oberbegriff für Reparatur, Renovierung und Erneuerung.

Reparatur: Massnahmen zur Behebung örtlich begrenzter Schäden

Kanalroboter

Kanalroboter


Renovierung:
Massnahmen zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit von Abwasserleitungen unter Einbeziehung
der ursprünglichen Substanz.

Erneuerung: Herstellung neuer Abwasserleitungen. (oder Ersatz)

 Unterschiedliche Verfahren und Techniken


Verfahren / Technik

Beschrieb

Einsatz

Einschränkungen

Reparatur

Roboterverfahren

Behebung von örtlichen Schäden mittels Spachteln oder Fräsen mit Spezialrobotern

Punktuelle Reparatur ab DN200

Für Kunststoff ungeeignet. In S1/2 unzulässig


Injektionsverfahren

Injektion von Verpressmaterialien mittels Packern durch Kanalschäden in den Boden

Punktuelle Reparatur ab DN100

Begrenzte Behebung von Schäden. In S1/2/3 unzulässing


Partieller Liner

Beim Schaden aufgebrachter härtender Schlauchliner

Punktuelle Reparatur ab DN100

Für Kunststoff ungeeignet. In S1/2 unzulässig


Innenmanschetten

Einführung von Gummi- oder Edelstahl- manschetten bei örtlich begrenzten Schäden

Punktuelle Reparatur ab DN150

In S1/2 unzulässig

Renovierung

Schlauchrelining

Herstellung eines neuen "Rohrs" im bestehenden mittels Einzug eines harzgetränktem Schlauchs

Umfangreiche sich widerholende Schäden ab DN100

In S1/2 unzulässig


Kurzrohrrelining

Einzug von Kunststoffrohrstücken element- weise in das Altrohr

Umfangreiche sich widerholende Schäden ab DN100

In S1 unzulässig, keine Richtungsänderungen


Rohrstrangrelining

Einzug von verschweissten Kunststoffrohr- strängen in das Altrohr

Umfangreiche sich widerholende Schäden ab DN50

In S1 unzulässig

Erneuerung (Grabenlos)

Berstlining

Auftrennen, Aufweiten von alten Leitungen mittels Einzug eines Berstkörpers und Neurohrs

Umfangreiche sich widerholende Schäden ab DN80

Länge beschränkt


Rohrvortrieb

Einpressen eines neuen Rohrs in den Boden

ZB neue Hauszuleitung DN63-300


Spühlvortrieb

Einpressen eines rotierenden Bohrgestänge in den Boden. Gleichzeitiges einpressen einer Spühlmischung mit Druck. Danach Einzug des neuen Rohrs



Die Auflistung hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit

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