Viele Hausbesitzer und Bauherren sind von Rückstauschäden bedroht. Die Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau waren noch nie so hoch wie in jüngster Vergangenheit. Und noch immer ist es vielen Bauherren und Hausbesitzern unbekannt, dass sie sich wirkungsvoll vor Rückstau schützen können und sogar müssen. Das verlangen heute die Gemeinden und Versicherungen. Aber oft fehlt es an Aufklärung und Beratung durch Fachleute. Die aktuellen Klimaveränderungen – plötzliche, sintflutartige Regenfälle vor allem in den Sommermonaten – erfordern es, die Rückstaugefahr genau zu untersuchen. Eine fach- und bedarfsgerechte Entwässerung der Grundstücke sorgt darüber hinaus für den dauerhaften Werterhalt der Immobilien.
Rückstau hat es immer wieder mal gegeben. Die Kanalisationen sind aus wirtschaftlichen und technischen Gründen auf ein mittleres Regenereignis ausgelegt. So kann bei einem Wolkenbruch der Abwasserkanal schnell voll sein.
Neu ist hingegen, dass sich anerkannte Meteorologen einig sind: Starkregenfälle werden zukünftig zunehmen. Der Grund: Die Erderwärmung führt zu mehr Verdunstungen von der Erdoberfläche. So können sich Regenwolken füllen und dann sintflutartig entladen.
Die Gemeinden müssen für Wasserschäden nach einem so genannten Jahrhundertregen nicht haften. Die Abwasserreglemente sind so ausgelegt, dass jegliche Haftung ausgeschlossen wird. Die Gemeinden bringen sich auf die sichere Seite und schreiben den Grundstücksbesitzern vor, dass sie sich gegen Rückstau selbst zu sichern haben.
Bei schweren Niederschlägen steigt der Wasserpegel über die sogenannte Rückstauebene. Gemeint ist dabei meist die Höhe der Strassenoberkante. Tiefer liegende Räume im Keller und in den Untergeschossen werden schnell geflutet. Die Folgen können verheerend sein: Schäden durch unbrauchbar gewordene Bodenbeläge, Möbel, Einrichtungen oder Elektrogeräte, triefend nasser Hausrat und jede Menge Ärger und Kosten für die Hausbewohner.
Entwässerungsanlagen wie Bodenabläufe, Waschmaschinen, Waschbecken, Duschen die unterhalb der Rückstauebene liegen, müssen wirkungsvoll und dauerhaft gegen Rückstau geschützt sein. Abwasser, das mit freiem Gefälle zum Kanal anfällt, muss über einen Rückstauverschluss abgesichert werden. Liegt der öffentliche Kanal höher als die Ablaufstelle, muss das Abwasser über eine vollautomatische Hebeanlage nach oben gepumpt werden.
Alles anfallende Abwasser oberhalb der Rückstauebene muss nicht vor Rückstau gesichert werden.
Bei nicht fachgerechter Planung von Abwasseranlagen kann es auch zu hausgemachten Rückstau kommen. Wird beispielsweise das Dachwasser vor einer Rückstauklappe eingeleitet kann die Klappe durch die Füllung des Kanals verschliessen. Das anfallende Regenwasser staut sich möglicherweise in den Keller zurück. Dieselbe Problematik tritt auf, wenn die Fallleitungen, welches das Abwasser über der Rückstauebene ableitet, auch über den Rückstauschutz angeschlossen sind.
- Klären Sie eine allfällige Rückstaugefahr mit den zuständigen Gemeindebehörden ab.
- Lassen Sie ein Rückstausicheres Entwässerungskonzept durch Fachspezialisten erstellen.
- Informieren Sie sich über die möglichen Massnahmen zur Rückstausicherung bei Herstellerfirmen.